Ja, die Kosten für die Pflege eines Gründachs können in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden. Entscheidend ist, wie das Gebäude genutzt wird und um welche Art von Kosten es sich handelt. Für private Eigentümer zählt die regelmäßige Pflege des Gründachs, wie das Entfernen von Laub und Unkraut oder die Wartung der Abläufe, als haushaltsnahe Dienstleistung nach § 35a EStG. In diesem Fall können 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 4.000 Euro pro Jahr, direkt von der Einkommensteuer abgezogen werden. Bei vermieteten Immobilien oder gewerblich genutzten Gebäuden sieht es anders aus: Hier können die Kosten für die Gründachpflege in voller Höhe als Werbungskosten oder Betriebsausgaben abgesetzt werden. Dazu zählen sowohl Wartungsverträge als auch die Beauftragung externer Fachfirmen für die Pflege des Gründachs. Wer also in eine fachgerechte Pflege investiert, erhält nicht nur ein dauerhaft funktionsfähiges Dach, sondern kann unter Umständen auch von steuerlichen Vorteilen profitieren.